AGB's

1. Geltung Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen.
Diese werden Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Ge- schäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB´s durch den Kunden anerkannt. Diesen widersprech- ende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn die W. Schlag GmbH diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2.Angebote, Annahme, Vertrag
Schriftliche und mündliche Angebote von der W. Schlag GmbH sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind.

Die Angebote aus dem Online Shop der W. Schlag GmbH verstehen sich nach BGB als Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes.

Ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen dem Kunden u. der W. Schlag GmbH kommt dann und nur dann zustande, wenn die W. Schlag GmbH dem Kunden seine Bestellung schriftlich oder auf anderem Wege ausdrücklich bestätigt.

3.Rücktrittsrecht
Nach § 145 BGB ist der Antragende, sprich der Be- steller und Kunde, an seinen Antrag (Bestellung) gebunden. Die W. Schlag GmbH gewährt seinen Kunden allerdings ein Rücktrittsrecht gemäß § 3 Abs. 3 FernAbsG. Innerhalb einer Frist von 14 Kalen- dertagen ab Erhalt der Ware kann der Kunde von dem Kaufvertrag zurücktreten.

Die Frist für die wirksame Ausübung des Rücktritts- rechts wird nur durch fristgerechte und vollständige Rücksendung der gelieferten Ware an die W. Schlag GmbH gewahrt. Die Kosten für die Rücksendung trägt die W. Schlag GmbH.

4. Annahmefrist, verspätete Annahme, Befreiung des Kunden
Nach § 146 ff. BGB erlischt die Bestellung des Antra- genden, wenn diese von der W. Schlag GmbH abge- lehnt oder nicht rechtzeitig angenommen wird.

Die W. Schlag GmbH legt nach § 148 BGB eine An- nahmefrist von 3 Tagen ab Zugang des Angebotes fest. Beantwortet die W. Schlag GmbH den Antrag des Kunden innerhalb dieser Frist nicht, so kommt kein gültiger Kaufvertrag zustande und der Kunde ist von seinem verbindlichen Antrag befreit.

Die verbindliche Bestellung des Kunden ist für den Kunden demnach nicht mehr rechtlich bindend. Wenn die W. Schlag GmbH erst nach Ablauf der vorgenannten Frist eine Bestellbestätigung an den Kunden versendet, so kommt dadurch noch kein Kaufvertrag zustande, da der Kunde durch den zu- vor erfolgten Ablauf der Frist automatisch aus dem Vertrag befreit wurde. Die Bestellbestätigung von der W. Schlag GmbH ist solchen falls als neuer An-trag zu verstehen und kann vom Kunden angenom-men oder abgelehnt werden.

5.Rücktrittsrecht seitens der W. Schlag GmbH
Die W. Schlag GmbH behält sich den Rücktritt von einem Kaufvertrag grundsätzlich vor (vgl.§ 346 ff. BGB). Dies kann beispielsweise bei Lieferengpässen oder unvorhersehbaren Lieferproblemen der Fall sein.

6. Preise und Versandkosten
Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich; Irrtümer und Preisänder- ungen sind stets vorbehalten. Alle Preise verstehen sich, wie angegeben in Euro.

7.1 Innerhalb Deutschlands und der EU
Sofern nicht anders vereinbart versendet die W. Schlag GmbH die georderte Ware gegen eine Ver- sandkostenpauschale in Höhe von EURO 5,00 für Porto, Verpackung, Verschickung und Versicherung pro Versand. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche of- fenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

7.2 Außerhalb der EU
Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands, vor allem aber in ein Land außerhalb der EU, berechnet die W. Schlag GmbH je nach Zielort eine angemessene Versandkostenpauschale; ist nichts anderes verein- bart, so beträgt die Versandkostenpauschale für Porto, Verpackung, Verschickung und Versicherung EURO 10,00 pro Versandauftrag.

8. Gefahrenübergang
Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware das Lager der W. Schlag GmbH verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Die W. Schlag GmbH versichert die Ware jedoch beim Versand ent- sprechend dem Warenwert, falls der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Insoweit wird auf die vorstehende Ziff. 7 verwiesen.

9. Lieferung
Jegliche verbindlichen Lieferfristen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Alle Lie- ferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf- grund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder un- möglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Beschaffungsschwierig- keiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von der W. Schlag GmbH eintreten, hat die W. Schlag GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termi- nen nicht zu vertreten. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käu- fers. Lehnt der Käufer die Annahme ab oder unter- lässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug.

Nach einem weiteren versuchten und ebenfalls fehl- geschlagenen Lieferversuch behält sich die W. Schlag GmbH das Recht vor, bis zu 30% des Auf- tragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit, einen tat- sächlichen höheren Schaden nachzuweisen.

10. Zahlungsbedingungen
Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Kunden und nach Abmachung gegen Überweisung, per Last- schrift, gegen Scheck-Zahlung oder nach Kredit- kartenzahlung. Die Wahl der Zahlungsmodalität erfolgt direkt im Online-Shop. Unter jeweiliger Absprache mit der W. Schlag GmbH können nach mehreren Lieferungen oder in speziellen Fällen, zum Beispiel bei höherwertiger Ware, auch andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden (Vorkasse durch Überweisung, bankbestätigten Scheck). Die Zahlung gilt grundsätzlich erst als geleistet, wenn der zu zahlende Betrag dem Konto der W. Schlag GmbH unwiderruflich gutgeschrieben ist.

Der Kunde ist bei Bar-Nachnahmen verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung bei Lieferung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese sorg- fältig aufzubewahren. Auf Anforderung ist die Quit- tung der W. Schlag GmbH vorzulegen bzw. eine le- serliche Abschrift zu erteilen. Im Falle einer Säumnis trägt der Kunde Beweislast für die Zahlung.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die W. Schlag GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. dem Leitsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Weitergehende Verzugs- schäden können durch die W. Schlag GmbH unbe- schadet der vorstehenden Regelung geltend ge- macht werden.

Bei Zahlungsverzug ist die W. Schlag GmbH berech- tigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu 5,- pro Mah- nung zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitrei-bung an eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Inkas- sobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts oder des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen.

Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrech-nung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche, mit denen aufgerechnet werden soll, rechtskräftig festgestellt oder durch die W. Schlag GmbH schriftlich anerkannt wurden.

11. Eigentumsvorbehalt
Die W. Schlag GmbH behält sich das Eigentum an jeglicher Ware vor, bis sämtliche Forderungen der W. Schlag GmbH gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig ent-stehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen vollständig be- glichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine lau-fende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehal- tsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er die W. Schlag GmbH schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterver-äußerung gegen Abnehmer oder gegen sonstige Dritte erwachsen.

Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von der W. Schlag GmbH begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% überschreitet, ist die W. Schlag GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

12. Mängel
Die W. Schlag GmbH gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe: Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von der W. Schlag GmbH beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsgemäßheit hin zu prüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offen- kundige Mängel sind binnen 7 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen.

Diese gilt auch im Falle erkennbarer Falschliefer- ungen durch die W. Schlag GmbH, wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte Ge- genstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesem Fall unverzüglich an die W. Schlag GmbH zurückzu- senden.

Transportschäden sind unverzüglich dem Transport- führer anzuzeigen. Die W. Schlag GmbH behält sich das Recht zur dreimaligen Nachbesserung vor. Dann hat der Kunde grundsätzlich das Recht auf Rücktritt oder Wandlung (§ 478 a BGB).

Von der Gewährleistung sind vom Kunden oder ei- nem sonstigen Dritten durch unsachgemäße Be- handlung oder Eingriffe verursachte Mängel aus- genommen. Im Falle jeglicher Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu besch- reiben. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kenn- zeichnungen auf der Ware führt zum Verlust des Anspruchs auf Gewährleistung jeglicher Art.

13. Rückgaberecht
Die W. Schlag GmbH räumt seinen Kunden grund-sätzlich ein Rückgaberecht originalverpackter Ware (Uhrenbox) bis zu einer Dauer von 14 Tagen nach Eingang der Warenlieferung beim Kunden ein.

Der Kunde teilt in einem Falle der Rückgabe die W. Schlag GmbH seine Rückgabeabsicht umgehend mit und sendet die Waren zu Lasten der W. Schlag GmbH an diese zurück. Nur dann und genau dann, wenn die W. Schlag GmbH die Ware originalverpackt zurückerhält, kann der Kunde den Artikel umtau- schen oder die W. Schlag GmbH erstattet dem Kun-den auf dem von ihm gewünschten Weg umgehend, spätestens jedoch nach 30 Tagen, den Kaufpreis der Ware zurück.

Ist die Ware im Hinblick auf die obigen Vorgaben nicht mehr als Neuware durch die W. Schlag GmbH weiterverkäuflich, weil sie bei Ankunft bei der W. Schlag GmbH beschädigt oder zuvor als vom Kun- den gebraucht identifiziert wird, kommt eine Rück- erstattung des Kaufpreises nicht in Betracht. Die W. Schlag GmbH schlägt in diesem Falle eine Minde- rung des Rückerstattungsbetrages oder doch die Abnahme der Ware durch den Kunden vor.

Eine außerordentliche Einigung liegt zwar nicht im Interesse der W. Schlag GmbH, wird aber bei Nicht- einigung in Betracht gezogen werden. Nach § 346 ff. BGB besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rück-gabe, wenn die Ware nicht in ordnungsgemäßen Zu-stand zurückgegeben wird.

14. Datenschutz
Hinweis gemäß § 33 BDSG: Die W. Schlag GmbH speichert bei einer Bestellung im Internet Daten des Kunden vorübergehend in einer Datenbank ab. Wei-tere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie unter "Nutzungsbedingungen".

15. Schlußbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rah- men sonstiger vertraglicher Vereinbarungen unwirk- sam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksam- keit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinba- rungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, solchen falls eine Regelung zu verein- baren, die den ursprünglichen rechtlichen und wirt- schaftlichen Intentionen am nächsten kommt. Dies gilt auch für wesentliche Bestimmungen und sinn-gemäß für etwaige Lücken.

Jedwede Änderung, Ergänzung, Aufhebung oder ab- weichende Vereinbarung von diesen AGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit dies ge- setzlich zulässig vereinbart werden kann, stets Dort-mund. Es gilt grundsätzlich das Recht der BRD.

Dortmund, 23. Mai 2004 W. Schlag GmbH